Tagesordnung und Einladung zur Hauptversammlung 2013 |
Liebe Vereinsmitglieder, wie schon in den vergangenen Jahren veröffentlichen wir bereits jetzt, unter Hinweis auf die in § 7 der Satzung des Musikvereins Weilimdorf e.V. enthaltene Ein-ladungsfrist, die Tagesordnung und Einladung zur Hauptversammlung im Jahr 2013. Einladung und Tagesordnung zur Hauptversammlung Tagesordnung
Anträge sind gemäß § 7 der Satzung des Musikvereins Stuttgart-Weilimdorf e.V. bis spätestens 26.02.2013 schriftlich an den Vorsitzenden, Rainer Alt, Stahlerstr. 17, 70839 Gerlingen zu richten.
~ ~ ~ Hinweis zum Tagesordnungspunkt 4 - Neuwahlen Bei der Hauptversammlung 2013 stehen turnusmäßig folgende Ämter zur Neuwahl für zwei Jahre bzw. zur Bestätigung an (in Klammern die derzeitigen Amtsinhaber):
Hätten Sie Interessen, eines der vorgenannten Ämter beim Musikverein zu übernehmen oder haben Sie Fragen zu den jeweiligen Aufgabenfeldern, dann wenden Sie sich bitte an ein Mitglied der Vorstandschaft. Bitte denken Sie daran, dass die Mitgliedsbeiträge nach der Hauptversammlung abgebucht werden! Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, melden Sie dies bitte zeitnah an Helmut Birk (Tachenbergstr. 33E, 70499 Stuttgart, Fax: 07 11/9 93 10 12, E-Mail()) |