Liebe Vereinsmitglieder,
wie schon in den vergangenen Jahren veröffentlichen wir bereits jetzt, unter Hinweis auf die in § 7 der Satzung des Musikvereins Weilimdorf e.V. enthaltene Ein-ladungsfrist, die Tagesordnung und Einladung zur Hauptversammlung im Jahr 2015.
Wir freuen uns auf einen regen Besuch.
Einladung und Tagesordnung zur Hauptversammlung am Dienstag, 3. März 2015, in der Vereinsgaststätte "Trompetle", Köstlinstraße 109, 70499 Stuttgart, Beginn: 19.00 Uhr
Tagesordnung
- Begrüßung
- Jahresrückblick 2014 mit Berichten aus der Vorstandschaft
- Entlastung
- Neuwahlen *
- Anträge
- Verschiedenes
Anträge sind gemäß § 7 der Satzung des Musikvereins Stuttgart-Weilimdorf e.V. bis spätestens 24.02.2015 schriftlich an den Vorsitzenden, Rainer Alt, Stahlerstr. 17, 70839 Gerlingen () zu richten.
Für die Vorstandschaft
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Hinweis zur Hauptversammlung am 3. März 2015 Tagesordnungspunkt 4 - Neuwahlen
Bei der Hauptversammlung 2015 stehen turnusmäßig folgende Ämter zur Neuwahl bzw. zur Bestätigung an:
Vorsitzender |
Amtszeit 2 Jahre |
Kassier |
Amtszeit 2 Jahre |
Schriftführer |
Amtszeit 2 Jahre |
stv. Wirtschaftsführer |
Amtszeit 2 Jahre |
2. Beisitzer |
Amtszeit 2 Jahre |
Außerdem sind die beiden Revisoren für ein Jahr neu zu wählen.
Bestätigung der von der Musikerversammlung gewählten Vertreter/-innen (Vizedirigent, Musikervorstand, Jugendleiter, techni-scher Vertreter der Musik).
Hätten Sie Interesse, eines der vorgenannten Ämter beim Musik-verein zu übernehmen oder haben Sie Fragen zu den jeweiligen Aufgabenfeldern, dann wenden Sie sich bitte an ein Mitglied der Vorstandschaft (Kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite die-ser Trompetle Post).
Wir würden uns sehr freuen, ein neues Gesicht in unseren Reihen begrüßen zu können! |